Rechtskonform & Tüv-Zertifiziert
Die DGUV V3 Prüfung hat das Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass die Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zudem wird durch die Prüfung ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität erreicht, was zu einer höheren Arbeitssicherheit und einem geringeren Verletzungsrisiko führt.
DGUV V3 gibt die Regeln vor für die Prüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen in Betrieben. Seit 1979 ist sie von allen in Deutschland ansässigen Unternehmern verpflichtend zu erfüllen. Die regelmäßigen Prüfungen gemäß DGUV V3 sollen einerseits die Sicherheit in den Betrieben erhöhen und schützen die Unternehmer andererseits auch vor Haftungen bei von den elektrischen Betriebsmitteln verursachten Sach- und Personenschäden. Die DGUV V3 gibt also letzten Endes den Ablauf der Prüfungen vor, die gewährleisten sollen, dass sich die elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens im Sinne der VDE stets im ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Falls ein Unternehmer die DGUV V3 ignoriert, seine elektrischen Betriebsmittel also nicht regelmäßig gemäß DGUV V3 überprüfen lässt, so begeht er generell eine Ordnungswidrigkeit. Noch viel wichtiger ist aber, dass bei nicht nach DGUV V3-geprüften elektrischen Betriebsmitteln der Versicherungsanspruch erlischt. Das heißt, falls ein elektrisches Gerät einen Unfall verursacht, so ist der Unternehmer alleine haftbar für die daraus resultierenden Schäden. Sind die Schäden Sachschäden, so muss der Unternehmer diese aus eigener Tasche kompensieren. Sollte der Unfall hingegen sogar Personen (z.B. Mitarbeiter) körperlich verletzen, so kann der Unternehmer oder die für die Betriebssicherheit verantwortliche Person im Unternehmen (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Betriebsleiter, etc.) strafrechtlich belangt werden. Bei etwaigen Bränden, die von den ungeprüften elektrischen Betriebsmitteln ausgelöst wurden, erlischt genauso die Gültigkeit der Brandschutzversicherung. Brandschäden müsste der Unternehmer in so einem Fall also ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Nur durch die regelmäßigen Prüfungen nach DGUV V3 kann sich ein Unternehmer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor der Haftung bei von seinen elektrischen Betriebsmitteln ausgelösten Unfällen und Schäden absichern.
Bei den ortsveränderlichen elektrischen Geräten gilt ein Richtwert von sechs Monaten als Prüffrist. Diese kann aber verlängert werden, falls die entdeckte Fehlerquote bei der letzten Prüfung nach DGUV V3 unter zwei Prozent lag. Auf Baustellen und in Werk- und Fertigungsstätten darf die Prüffrist allerdings maximal ein Jahr betragen, d.h. die ortsveränderlichen Geräte müssen in solchen Räumlichkeiten mindestens jährlich überprüft werden. In Büroräumen dagegen, darf die Prüffrist auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Sie beauftragen die Prüfung Ihrer Elektrogeräte und vereinbaren mit uns einen Termin (telefonisch oder anhand des Kontaktformulars).
Unsere speziell dafür ausgebildeten Fachkräfte kommen vor Ort und führen die Prüfung nach DIN VDE0701-0702 durch.
Zum Abschluss erhalten Sie ein Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen und damit die TÜV-geprüfte Sicherheit, dass Ihr Gerät rechtskonform funktioniert.
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